Baugutachten
Wenn’s ganz genau sein soll oder bei Gebäudeschäden
Unsere Wertermittlungen erfassen dutzende Gebäudemerkmale und ergeben stets einen realistischen Marktpreis für eine Immobilie im jeweiligen Unterhaltungszustand. Liegen jedoch größere Gebäudeschäden vor, dann ist ein Gutachten durch einen Bauexperten angeraten, um den Instandsetzungsaufwand bemessen zu können.
Wird eine Immobile veräußert, bei der ein Eigentümer oder Teileigentümer nicht mehr selbst geschäftsfähig ist und dieser nicht zuvor einer anderen Person eine notarielle Handlungsvollmacht dafür erteilt hat, besteht das Amtsgericht in der Regel auf ein anerkanntes Wertgutachten. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die berechtigten Interessen des Veräußerers gewahrt bleiben und das Objekt einen fairen, marktgerechten Preis erzielt.
Im Rahmen unserer Beauftragung als Maklerbüro gehören Gutachten zu unseren Serviceleistungen.