Energieausweis

Ob „klein oder groß“ – der Energieausweis ist Pflicht!

Energieeffizienz spielt bei anhaltend hohen Heizkosten eine immer größere Rolle bei der Immobilienbewertung und auch Vermietung. Neben steigenden Mietpreisen stellen die Nebenkosten eine immer höhere Belastung für Mieter dar. Der Energieausweis spielt daher für Käufer wie auch solvente Mietinteressenten heute eine immer größere Rolle und ist gemäß Gebäudeenergiegesetz auch verpflichtend bei Verkauf und Mitabschluss vorzulegen.

Es gibt zwei verschiedene Varianten, den Energiebedarfsausweis und den Energieverbrauchsausweis. Beim Energiebedarfsausweis wird der jährliche Energiebedarf des Gebäudes für Beheizung und Warmwasserbereitung berechnet. Berücksichtigt werden dafür die relevanten physikalischen Eigenschaften des Hauses, wie die Abmessungen und der Wärmedämmwert der Gebäudehülle. Dieser Ausweis ist aufwendiger von besonders qualifizierten Fachkräften zu erstellen und entsprechend teurer.

Der günstigere Energieverbrauchsausweis informiert lediglich über den tatsächlichen Energieverbrauch in einem Gebäude anhand der Verbrauchsdaten für Heizung und Warmwasserbereitung von drei aufeinanderfolgenden Jahren. Dabei kann der Verbrauch natürlich von Mieter zu Mieter höchst unterschiedlich sein. Der Rückschluss auf die tatsächliche Energieeffizienz des Gebäudes ist dabei geringer.  

Für Mehrfamilienhäuser mit bis zu vier Wohnungen, die 1977 oder später errichtet wurden, besteht Wahlfreiheit beim Energieausweis. Ebenso bei Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten, unabhängig vom Baujahr. Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Inkrafttreten der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden sind, ist der bedarfsorientierte Energiebedarfsausweis vorgeschrieben.

Den richtigen Energieausweis erhalten Sie auf Wunsch bei uns. Wir beraten Sie gerne.